Die Anmeldung / Registrierung als geflüchtete Person bis zur Anmeldung bei der Agentur für Arbeit in drei Schritten erklärt:
1. Anmeldung bei der Stadt Syke (Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro)
Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (in der Stadt Syke wird es Bürgerbüro genannt) ist der erste Schritt. Bei dem Sozialamt der Stadt Syke können Sie auch Asylbewerberleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und der Krankenversicherung beantragen.
Nach der Anmeldung im Einwohnermeldeamt Sie erhalten eine Meldebestätigung. Die Meldebestätigung brauchen Sie für andere Behörden und Vorgänge. Daher sollten Sie die Meldebestätigung gut aufbewahren.
Bitte nicht vergessen: Schreiben Sie Ihren Namen mit an den Briefkasten Ihrer Wohnung, damit Sie
postalisch erreichbar sind!
Nach der Anmeldung werden Ihre Daten automatisch an die Ausländerbehörde übermittelt.
Weitere Informationen zur Anmeldung bei der Stadtverwaltung
2. Aufenthaltserlaubnis beantragen bei der Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde schickt Ihnen eine Brief mit einem Termin für die persönliche Vorsprache zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.
Von der Ausländerbehörde wird dabei vorerst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt. Das ist ein Übergangsdokument bis die Aufenthaltserlaubnis erstellt ist.
Weitere Informationen zur Registrierung bei der Ausländerbehörde
3. Anmeldung bei der Agentur für Arbeit
Wenn Sie in Deutschland Beratung und Hilfe zur Arbeitssuche und/oder der Veranlassung eines Deutschkurses wünschen, ist das Jobcenter für Sie zuständig.
Anmeldung bei der Agentur für Arbeit an. Sie brauchen:
• Fiktionsbescheinigung & Meldebestätigung oder
• Aufenthaltserlaubnis.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zu einem Beratungsgespräch.
Zuständig
Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro
Sozialamt
Ausländerbehörde
Jobcenter