Wie bekomme ich Geld zum Leben?

Geflüchteten stehen grundsätzlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Bevor Hilfe des Staates in Anspruch genommen werden kann, müssen Sie jedoch erst eigenes Vermögen und Einkommen einsetzen. Wenn Sie in Syke wohnen und registriert sind, ist die Stadtverwaltung Syke für Sie zuständig.

Sie erhalten Geld für Lebensmittel und den täglichen Bedarf. Auch die Kosten der Unterkunft werden übernommen. Bitte beachten Sie die Informationen zu Wohn- und Mietkosten! Sie können weiteres Geld für Bekleidung, Wohnungsausstattung und die Schule erhalten. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen.

Antrag Sozialhilfe

Sie können den Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei dem Sozialamt der Stadt Syke, Hinrich-Hanno-Platz 1, 28857 Syke, stellen. Hierfür benötigen Sie derzeit wegen der hohen Antragszahlen einen Termin, den Sie bei Ihrer erstmaligen Vorsprache (ohne Termin) im Bürgerbüro der Stadt Syke erhalten. An dem dann zugewiesenen Termin einige Tage später können Sie den Antrag stellen und erhalten direkt eine erste Barauszahlung.

Wenn Sie ein Bankkonto haben, wird die Sozialhilfe auf Ihr Bankkonto eingezahlt.

Übersetzungshilfe
Den Antrag müssen Sie in deutscher Sprache stellen. Zur Vorbereitung steht auch eine Übersetzung für andere Sprachen zur Verfügung. Montags, mittwochs und donnerstags ist eine Übersetzerin (Russisch) anwesend.

Zum Termin mitbringen
Ausweisdokument

Zuständig

Sozialamt der Stadt Syke

Voraussetzungen

Anmeldung bei der Stadtverwaltung

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