Wen muss ich informieren, wenn ich in eine andere Stadt oder Landkreis ziehe?

Wenn Sie als Geflüchtete Person registriert sind, müssen Sie die Ausländerbehörde beteiligen. Ohne deren Zustimmung dürfen Sie nicht umziehen. Gehen Sie daher zuerst zur Ausländerbehörde.

Informieren Sie auch Ihr Sozialamt oder Jobcenter, wenn Sie Leistungen erhalten. Die Behörde wird dann die Leistungen einstellen.

Am neuen Wohnort müssen die Leistungen neu beantragt werden.

Zuständig

Sozialamt
Jobcenter
Ausländerbehörde

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