Was bei Haustieren aus der Ukraine zu beachten?

Das Mitbringen von Haustieren ist erlaubt. Es sind allerdings Regeln zu beachten.

» Merkblatt zum Umgang mit mitgebrachten Heimtieren aus der Ukraine (nicht vollständig barrierefrei)
» Пам’ятка щодо поводження із домашніми тваринами, привезеними з України

» Meldeformular über Heimtiere aus der Ukraine
» Реєстраційний формуляр для домашніх тварин з України

Die Einreise in die EU gilt somit als genehmigt, wenn die Tiere umgehend nach der Ankunft unter Verwendung des ausgefüllten Meldeformular dem Veterinäramt gemeldet werden. Dies ist auch als Scan per E-Mail möglich.

Kostenfreie Behandlungen für Haustiere von Geflüchteten aus der Ukraine bietet z. B. die Tierärztliche Hochschule Hannover. Dies gilt auch für notwendige Impfungen und die Kennzeichnung der Tiere (Kontaktinformationen finden Sie hier).

Sollten Sie im Rahmen der Einreise in die Bundesrepublik aus der Ukraine Tiere mit sich in den Landkreis Diepholz eingeführt haben, bittet der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz umgehend um eine Meldung dieser Tiere. Die Meldung erfolgt über das Meldeformular über Heimtiere aus der Ukraine.

Das ausgefüllte Formular reichen Sie bitte beim Landkreis Diepholz, Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Grafenstraße 3, 49356 Diepholz ein oder senden dieses per E-Mail an veterinaerwesen@diepholz.de.

Zuständig

Landkreis Diepholz – Veterinäramt

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