Kann mein Kind einen Kindergarten besuchen?

Die Kinder können je nach Alter unterschiedliche Betreuungsangebote nutzen. Wie alle Kinder haben auch geflüchtete Kinder ein Recht auf Bildung und Betreuung in einer Kindertagesbetreuung, sobald sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

  • Ganz kleine Kinder im Alter von 1-3 Jahren besuchen eine Krippe.
  • Kinder im Alter von 3-6 Jahren gehen in den Kindergarten.

Wo melde ich mein Kind für die Betreuung an?

Bitte melden Sie sich beim Familienservicebüro der Stadt Syke. Dort wird man ein geeignetes Angebot für Ihr Kind suchen und Ihnen anbieten. Die Anmeldung direkt in einem Kindergarten ist nicht möglich.

Was kostet die Betreuung?

Der Besuch des Kindergartens (ab dem 3. Lebensjahr) kann bis zu acht Stunden von Montag bis Freitag (z.B. von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) kostenfrei genutzt werden. Das Mittagessen ist kostenpflichtig.

Für Kinder unter drei Jahren (1-2 Jahre) und für Schulkinder, die nach der Schule (zum Beispiel in einem Hort) betreut werden sollen, fallen Kosten für die Eltern an.

Bei niedrigem Einkommen der Eltern werden diese Kosten ganz oder teilweise übernommen. Bitte wenden Sie sich an das Familienservicebüro der Stadt Syke.

Weitere Informationen

Informationen des Landes Niedersachsen (mehrsprachig)
Informationen auf Ukrainisch zur Kindertageseinrichtung in Niedersachsen

Zuständig

Familienservicebüro der Stadt Syke

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