Kann mein Kind einen Kindergarten besuchen?

Die Kinder können je nach Alter unterschiedliche Betreuungsangebote nutzen. Wie alle Kinder haben auch geflüchtete Kinder ein Recht auf Bildung und Betreuung in einer Kindertagesbetreuung, sobald sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

  • Ganz kleine Kinder im Alter von 1-3 Jahren besuchen eine Krippe.
  • Kinder im Alter von 3-6 Jahren gehen in den Kindergarten.

Wo melde ich mein Kind für die Betreuung an?

Bitte melden Sie sich beim Familienservicebüro der Stadt Syke. Dort wird man ein geeignetes Angebot für Ihr Kind suchen und Ihnen anbieten. Die Anmeldung direkt in einem Kindergarten ist nicht möglich.

Was kostet die Betreuung?

Der Besuch des Kindergartens (ab dem 3. Lebensjahr) kann bis zu acht Stunden von Montag bis Freitag (z.B. von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) kostenfrei genutzt werden. Das Mittagessen ist kostenpflichtig.

Für Kinder unter drei Jahren (1-2 Jahre) und für Schulkinder, die nach der Schule (zum Beispiel in einem Hort) betreut werden sollen, fallen Kosten für die Eltern an.

Bei niedrigem Einkommen der Eltern werden diese Kosten ganz oder teilweise übernommen. Bitte wenden Sie sich an das Familienservicebüro der Stadt Syke.

Weitere Informationen

Informationen des Landes Niedersachsen (mehrsprachig)
Informationen auf Ukrainisch zur Kindertageseinrichtung in Niedersachsen

Zuständig

Familienservicebüro der Stadt Syke

Kann mein Kind zur Schule gehen?

Kinder und Jugendliche müssen zur Schule gehen. In Deutschland besteht für Kinder ab 6 Jahren eine Schulpflicht. Der Schulbesuch ist kostenlos. Jüngere Kinder von 1-3 Jahren können eine Krippe und Kinder im Alter von 3-6 Jahren einen Kindergarten besuchen.

Ist mein Kind schulpflichtig?

Wenn Sie in in Deutschland ein Aufenthaltsrecht haben, müssen Ihre Kinder hier die Schule besuchen.
Sind Sie als Tourist oder für einen Besuch in Deutschland, müssen Ihre Kinder nicht zur Schule.

Schulen in Syke

Kinder im Alter von 6 – 10 Jahren besuchen die Grundschule (Schulbesuchsjahr 1-4). Es gibt vier Grundschulen in Syke. Nach Ihrem Wohnort richtet sich die Zuständigkeit einer Schule. Bitte erkundigen Sie sich bei der Stadtverwaltung, welche Schule für Ihren Wohnort zuständig ist.

Nach der Grundschule gehen die Kinder auf weiterführende Schulen. Es gibt je nach Leistung unterschiedliche Schulen für die Kinder. In Syke gibt es eine Hauptschule, Realschulen, eine Oberschule, Gymnasien und auch eine Einrichtung für behinderte Kinder. Die weiterführenden Schulen sind alle im Ortsteil Syke.

Anmeldung bei der Schule

Für Kinder von 6 bis 10 Jahren melden Sie sich bei der Grundschule, die am nächsten an Ihrem Wohnort liegt.
Bitte machen Sie für die Anmeldung einen Termin per E-Mail oder Telefon.

Für die weiterführenden Schulen ist die Anmeldung zentral im Pflegekompetenzzentrum, La-Chartre-Str. 9, Syke in  Raum E 07 möglich. Öffnungszeiten: Dienstag von 11:30 – 12:30 Uhr

Wie kommt mein Kind zur Schule?

Ist die Schule in der Nähe, dann sollte das Kind laufen oder mit dem Fahrrad fahren.

Die Fahrt zur Schule mit dem Bus ist für Kinder bis 16 Jahren kostenlos, wenn der Schulweg lang ist.
Für Grundschüler ist eine Beförderung ab 2 km Entfernung zur Schule möglich. Für die weiterführenden Schulen muss der Schulweg länger als 4 km sein, damit Ihr Kind kostenlos mit dem Bus fahren darf.

Fahrkarten müssen in den Schulen beantragt werden.

Wenn das Kind den Schulweg nicht selbst bewältigen kann, sprechen Sie mit der Schule.
Für behinderte Kinder ist eine Beförderung möglich.

Für Kinder in der ersten und zweiten Klasse ist es üblich, dass ein Elternteil das Kind bis zur Schultür oder bis zum Schulbus begleitet. Eltern sollen die Schulen in der Regel nicht betreten. Nur auf Einladung oder zur Anmeldung des Kindes ist das möglich.

Schülbücher und andere Materialien für die Schule

Bücher und Materialien müssen die Eltern in der Regel selbst kaufen. Wenn Sie Geld vom Sozialamt oder Jobcenter erhalten, erhalten Sie die Bücher und Materialien kostenlos. Sie müssen aber einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt oder Jobcenter stellen.

Bei weiteren Fragen steht Herr Mokom von der Stadtverwaltung zur Verfügung (Telefonisch 0151 50312777)  oder auch per E-Mail h.mokom@syke.de. Seine Sprechzeiten sind Montag von 10-12 Uhr und Dienstag von 14-16 Uhr im Rathaus.

Weitergehende Informationen zu den Schulen

Das Land Niedersachsen stellt eine Informationsseite für Fragen zur Schule bereit.
Die Informationen werden in mehreren Sprachen angeboten.
Schule in Niedersachsen als Broschüre in Ukrainisch
Informationen der Schultag als Broschüre in Ukrainisch
Informationen zur inklusiven Schule auf Ukrainisch

Zuständig

Schulamt der Stadt Syke

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