Kinder und Jugendliche müssen zur Schule gehen. In Deutschland besteht für Kinder ab 6 Jahren eine Schulpflicht. Der Schulbesuch ist kostenlos. Jüngere Kinder von 1-3 Jahren können eine Krippe und Kinder im Alter von 3-6 Jahren einen Kindergarten besuchen.
Ist mein Kind schulpflichtig?
Wenn Sie in in Deutschland ein Aufenthaltsrecht haben, müssen Ihre Kinder hier die Schule besuchen.
Sind Sie als Tourist oder für einen Besuch in Deutschland, müssen Ihre Kinder nicht zur Schule.
Schulen in Syke
Kinder im Alter von 6 – 10 Jahren besuchen die Grundschule (Schulbesuchsjahr 1-4). Es gibt vier Grundschulen in Syke. Nach Ihrem Wohnort richtet sich die Zuständigkeit einer Schule. Bitte erkundigen Sie sich bei der Stadtverwaltung, welche Schule für Ihren Wohnort zuständig ist.
Nach der Grundschule gehen die Kinder auf weiterführende Schulen. Es gibt je nach Leistung unterschiedliche Schulen für die Kinder. In Syke gibt es eine Hauptschule, Realschulen, eine Oberschule, Gymnasien und auch eine Einrichtung für behinderte Kinder. Die weiterführenden Schulen sind alle im Ortsteil Syke.
Anmeldung bei der Schule
Für Kinder von 6 bis 10 Jahren melden Sie sich bei der Grundschule, die am nächsten an Ihrem Wohnort liegt.
Bitte machen Sie für die Anmeldung einen Termin per E-Mail oder Telefon.
Für die weiterführenden Schulen ist die Anmeldung zentral im Pflegekompetenzzentrum, La-Chartre-Str. 9, Syke in Raum E 07 möglich. Öffnungszeiten: Dienstag von 11:30 – 12:30 Uhr
Wie kommt mein Kind zur Schule?
Ist die Schule in der Nähe, dann sollte das Kind laufen oder mit dem Fahrrad fahren.
Die Fahrt zur Schule mit dem Bus ist für Kinder bis 16 Jahren kostenlos, wenn der Schulweg lang ist.
Für Grundschüler ist eine Beförderung ab 2 km Entfernung zur Schule möglich. Für die weiterführenden Schulen muss der Schulweg länger als 4 km sein, damit Ihr Kind kostenlos mit dem Bus fahren darf.
Fahrkarten müssen in den Schulen beantragt werden.
Wenn das Kind den Schulweg nicht selbst bewältigen kann, sprechen Sie mit der Schule.
Für behinderte Kinder ist eine Beförderung möglich.
Für Kinder in der ersten und zweiten Klasse ist es üblich, dass ein Elternteil das Kind bis zur Schultür oder bis zum Schulbus begleitet. Eltern sollen die Schulen in der Regel nicht betreten. Nur auf Einladung oder zur Anmeldung des Kindes ist das möglich.
Schülbücher und andere Materialien für die Schule
Bücher und Materialien müssen die Eltern in der Regel selbst kaufen. Wenn Sie Geld vom Sozialamt oder Jobcenter erhalten, erhalten Sie die Bücher und Materialien kostenlos. Sie müssen aber einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt oder Jobcenter stellen.
Bei weiteren Fragen steht Herr Mokom von der Stadtverwaltung zur Verfügung (Telefonisch 0151 50312777) oder auch per E-Mail h.mokom@syke.de. Seine Sprechzeiten sind Montag von 10-12 Uhr und Dienstag von 14-16 Uhr im Rathaus.
Weitergehende Informationen zu den Schulen
Das Land Niedersachsen stellt eine Informationsseite für Fragen zur Schule bereit.
Die Informationen werden in mehreren Sprachen angeboten.
Schule in Niedersachsen als Broschüre in Ukrainisch
Informationen der Schultag als Broschüre in Ukrainisch
Informationen zur inklusiven Schule auf Ukrainisch
Zuständig
Schulamt der Stadt Syke