Medizinischer Notdienst

Notruf für lebensbedrohliche Fälle ist die Telefonnummer 112

Notruf für medizinisch Notfälle, die nicht lebensbedrohlich sind ist die Telefonnummer 116 117

Der kinderärztliche Bereitschaftsdienst

In Leeste steht Ihnen mittwochs, freitags, am Wochenende sowie an den Feiertagen ein kinderärztlicher Bereitschaftsdienst zur Verfügung.

Mittwochs und freitags von 17-20 Uhr sowie Samstag, Sonntag und am Feiertag von 9-13 Uhr und 17-20 Uhr.

Außerhalb dieser Sprechzeiten werden Kinder selbstverständlich auch durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst mitbetreut.

Telefon: 0421 800 60 60
Adresse: Angelser Strasse 29, 28844 Leeste

Hör- und Sprachbehinderte Mitmenschen

Für hör- und sprachbehinderte Menschen in nicht lebensgefährlichen Situationen gibt es eine kostenfreie Faxnummer zur Kontaktaufnahme mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Fax: 0800 58 95 210

Zahnärztlicher Notdienst

Der diensthabende Zahnarzt kann unter der Telefonnummer 05443/929328 erfragt werden.

Apothekennotdienst

Mit dem aponet-Notdienstfinder finden Sie schnell eine Notdienstapotheke in Ihrer Nähe.
In Syke hat die Apotheke am Famila Markt von Montag bis Samstag von 8:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.

Wie finde ich einen Arzt?

Die Adresse eines Arztes in Ihrer Nähe finden Sie online in der Arztsuche. Erster Ansprechpartner ist dabei immer:

Er kann Sie bei Bedarf zu einem Facharzt überweisen. Folgende Ärzte können auch ohne Überweisung vom Hausarzt besucht werden:

Unter der ukrainisch-sprachigen Plattform Лікарі для українців finden Sie ebenfalls Informationen zu behandelnden Ärzten.

Wann kann man sich selbst krankenversichern?

Alle Flüchtlinge aus der Ukraine haben nach ihrer Ankunft in Deutschland Anspruch auf eine medizinische Versorgung. Grundlage dafür ist das Asylbewerberleistungsgesetz.

Darüber hinaus können sich Flüchtlinge aus der Ukraine seit dem 1. Juni 2022 unter bestimmten Voraussetzungen hier in Deutschland krankenversichern. Flüchtlinge, die hierzulande eine Arbeit aufnehmen, können dies ebenfalls.

Hilfebedürftige Menschen aus der Ukraine haben seit 1. Juni 2022 Anspruch auf umfangreiche Sozialleistungen. Damit werden sie finanziell unterstützt und erhalten unter anderem eine Krankenversicherung.

  • Geflüchtete im Alter zwischen 15 und 65 Jahren, die noch keine Arbeit aufgenommen haben, wenden sich dafür an das Jobcenter. Die Jobcenter sind zentrale Anlaufstelle für die Beantragung vom sogenannten Arbeitslosengeld II.
  • Für Geflüchtete, die älter als 65 Jahre sind oder die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Behinderung nicht arbeiten können, ist das Sozialamt. Dort beantragen sie Sozialhilfe.

Um Sozialleistungen und damit eine Krankenversicherung zu erhalten, müssen Geflüchtete aus der Ukraine folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen einen Aufenthaltstitel nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz oder die sogenannte Fiktionsbescheinigung nachweisen sowie
  • im Ausländerzentralregister erfasst sein.

Können Sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, dann werden Sie auch krankenversichert. Ihre Krankenversicherung können Sie frei wählen. Die gewählte Krankenkasse stellt Ihnen dann eine elektronische Gesundheitskarte aus, mit der Sie alle regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder im Pflegefall erhalten.

Die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse Ihrer Wahl können Sie auch beantragen, bevor Sie sich an Ihr Jobcenter oder das Sozialamt wenden. Die Mitgliedsbescheinigung legen Sie dort dann vor. Alternativ können Sie auch einen Mitgliedsantrag Ihrer Wunschkrankenkasse zum Jobcenter oder Sozialamt mitnehmen.

Wie ist die medizinische Versorgung?

Im Falle einer Erkrankung wird Ihnen geholfen. Im Krankheitsfall werden gemäß § 4 AsylbLG – Asylbewerberleistungsgesetz die zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln gewährt.

Darüber hinaus können gemäß § 6 AsylbLG weitere Leistungen gewährt werden, unter anderem wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind oder wenn bei Betroffenen besondere Bedürfnisse vorliegen. Für die Gewährung der Leistungen müssen Sie sich an das Sozialamt wenden.

Wichtig: Im Falle eines medizinischen Notfalls können sie direkt ein Krankenhaus aufsuchen.
Die Übernahme der Kosten erfolgt dann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im Nachhinein.

Notdienst

Notruf für lebensbedrohliche Fälle ist Telefonnummer 112

Notruf für medizinisch Notfälle, die nicht lebensbedrohlich sind ist die Telefonnummer 116 117

Weitere Informationen zu den Notdiensten

Krankenhäuser

Bremen – Links der Weser
Bassum

Ärzte

Übersicht über die Ärzte in Syke

Voraussetzung

Wie kann ich mich krankenversichern?

Zuständig

Sozialamt

Translate | Перекласти »