Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer?

Sie haben das Recht auf einen Arbeitsvertrag, der in Deutschland in der Regel schriftlich geschlossen wird. Wird der Vertrag nur mündlich geschlossen, hat der Arbeitgeber binnen eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und Ihnen auszuhändigen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Informieren Sie sich vor Arbeitsaufnahme über Ihre Rechte und Pflichten. Nehmen Sie keine Arbeit an, bei der Ihre Arbeitsrechte nicht beachtet werden.

Die maximale Arbeitszeit pro Werktag (Montag bis Sonnabend) liegt bei Vollzeit in der Regel bei 8 Stunden. Nur in Ausnahmefällen darf bis zu 10 Stunden pro Tag gearbeitet werden. Schreiben Sie Ihre Arbeitszeiten zur Sicherheit immer auf.

Bei Aufnahme einer Arbeit haben Sie das Recht auf Absicherung durch die Sozialversicherung. Aber auch ohne Arbeit haben Sie das Recht auf Sozialleistungen.

Der Mindestlohn in Deutschland liegt derzeit bei 9,82 Euro pro Stunde. Ab 01.07.2022 wird der Mindestlohn bei 10,45 Euro liegen, ab 01.10.2022 soll er auf 12 Euro erhöht werden. In vielen Bereichen (z. B. Reinigung oder Bau) gibt es auch höhere Mindestlöhne.

www.faire-integration.de
www.beratungsstelle.mobi

Zuständig

Jobcenter

An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Job suche?

Die örtliche Agentur für Arbeit bzw. ab dem 01.06.2022 das örtliche Jobcenter berät und unterstützt
Sie, wenn Sie einen Job oder eine Ausbildung suchen, eine Qualifizierung machen möchten, Ihren
Berufsabschluss anerkennen lassen oder Deutsch lernen möchten.

Die Beratung und Arbeitsvermittlung durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind für Sie kostenfrei.

Darüber hinaus sind weitere Informationen zur Aufnahme einer Beschäftigung oder zur Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration hier zu finden:
www.arbeitsagentur.de/ukraine

Erste Informationen rund um die Arbeits- und Ausbildungssuche erhalten Sie auch über die telefonische Sonderhotline der Agentur für Arbeit. Sie erreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, die Ukrainisch oder Russisch sprechen, unter der Telefonnummer:

0911 / 1787915

Zuständig

Jobcenter

Brauche ich eine Anerkennung meiner Berufsqualifikation, um arbeiten zu dürfen?

Eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist nur dann erforderlich, wenn Sie in einem reglementierten Beruf (z. B. Arzt/Ärztin, Lehrer/Lehrerin) arbeiten wollen.

In nicht reglementierten Berufen ist die vorhandene Anerkennung trotzdem sehr hilfreich, um eine Stelle zu finden, die Ihrer Qualifikation entspricht.

www.netzwerk-iq.de
www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständig

Jobcenter

Darf ich in Deutschland arbeiten?

Ja! Sobald Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz oder eine vorläufige Bescheinigung (“Fiktionsbescheinigung”) über Ihr Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten haben, dürfen Sie arbeiten.

Ihre Fiktionsbescheinigung und dann später Ihre Aufenthaltserlaubnis muss mit dem Eintrag “Erwerbstätigkeit erlaubt” versehen sein. Damit ist die Aufnahme einer Beschäftigung und auch die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erlaubt.

www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de

Zuständig

Jobcenter

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