Wie ist der Ablauf der Anmeldung bis zum Jobcenter?

Die Anmeldung / Registrierung als geflüchtete Person bis zur Anmeldung bei der Agentur für Arbeit in drei Schritten erklärt:

1. Anmeldung bei der Stadt Syke (Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro)

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (in der Stadt Syke wird es Bürgerbüro genannt) ist der erste Schritt. Bei dem Sozialamt der Stadt Syke können Sie auch Asylbewerberleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und der Krankenversicherung beantragen.

Nach der Anmeldung im Einwohnermeldeamt Sie erhalten eine Meldebestätigung. Die Meldebestätigung brauchen Sie für andere Behörden und Vorgänge. Daher sollten Sie die Meldebestätigung gut aufbewahren.

Bitte nicht vergessen: Schreiben Sie Ihren Namen mit an den Briefkasten Ihrer Wohnung, damit Sie
postalisch erreichbar sind!

Nach der Anmeldung werden Ihre Daten automatisch an die Ausländerbehörde übermittelt.

Weitere Informationen zur Anmeldung bei der Stadtverwaltung

2. Aufenthaltserlaubnis beantragen bei der Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde schickt Ihnen eine Brief mit einem Termin für die persönliche Vorsprache zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis.

Von der Ausländerbehörde wird dabei vorerst eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt. Das ist ein Übergangsdokument bis die Aufenthaltserlaubnis erstellt ist.

Weitere Informationen zur Registrierung bei der Ausländerbehörde

3. Anmeldung bei der Agentur für Arbeit

Wenn Sie in Deutschland Beratung und Hilfe zur Arbeitssuche und/oder der Veranlassung eines Deutschkurses wünschen, ist das Jobcenter für Sie zuständig.

Anmeldung bei der Agentur für Arbeit an. Sie brauchen:

• Fiktionsbescheinigung & Meldebestätigung oder
• Aufenthaltserlaubnis.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zu einem Beratungsgespräch.

Zuständig

Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro
Sozialamt
Ausländerbehörde
Jobcenter

Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer?

Sie haben das Recht auf einen Arbeitsvertrag, der in Deutschland in der Regel schriftlich geschlossen wird. Wird der Vertrag nur mündlich geschlossen, hat der Arbeitgeber binnen eines Monats nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen und Ihnen auszuhändigen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen. Informieren Sie sich vor Arbeitsaufnahme über Ihre Rechte und Pflichten. Nehmen Sie keine Arbeit an, bei der Ihre Arbeitsrechte nicht beachtet werden.

Die maximale Arbeitszeit pro Werktag (Montag bis Sonnabend) liegt bei Vollzeit in der Regel bei 8 Stunden. Nur in Ausnahmefällen darf bis zu 10 Stunden pro Tag gearbeitet werden. Schreiben Sie Ihre Arbeitszeiten zur Sicherheit immer auf.

Bei Aufnahme einer Arbeit haben Sie das Recht auf Absicherung durch die Sozialversicherung. Aber auch ohne Arbeit haben Sie das Recht auf Sozialleistungen.

Der Mindestlohn in Deutschland liegt derzeit bei 9,82 Euro pro Stunde. Ab 01.07.2022 wird der Mindestlohn bei 10,45 Euro liegen, ab 01.10.2022 soll er auf 12 Euro erhöht werden. In vielen Bereichen (z. B. Reinigung oder Bau) gibt es auch höhere Mindestlöhne.

www.faire-integration.de
www.beratungsstelle.mobi

Zuständig

Jobcenter

An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Job suche?

Die örtliche Agentur für Arbeit bzw. ab dem 01.06.2022 das örtliche Jobcenter berät und unterstützt
Sie, wenn Sie einen Job oder eine Ausbildung suchen, eine Qualifizierung machen möchten, Ihren
Berufsabschluss anerkennen lassen oder Deutsch lernen möchten.

Die Beratung und Arbeitsvermittlung durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter sind für Sie kostenfrei.

Darüber hinaus sind weitere Informationen zur Aufnahme einer Beschäftigung oder zur Unterstützung bei der Arbeitsmarktintegration hier zu finden:
www.arbeitsagentur.de/ukraine

Erste Informationen rund um die Arbeits- und Ausbildungssuche erhalten Sie auch über die telefonische Sonderhotline der Agentur für Arbeit. Sie erreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, die Ukrainisch oder Russisch sprechen, unter der Telefonnummer:

0911 / 1787915

Zuständig

Jobcenter

Brauche ich eine Anerkennung meiner Berufsqualifikation, um arbeiten zu dürfen?

Eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist nur dann erforderlich, wenn Sie in einem reglementierten Beruf (z. B. Arzt/Ärztin, Lehrer/Lehrerin) arbeiten wollen.

In nicht reglementierten Berufen ist die vorhandene Anerkennung trotzdem sehr hilfreich, um eine Stelle zu finden, die Ihrer Qualifikation entspricht.

www.netzwerk-iq.de
www.anerkennung-in-deutschland.de

Zuständig

Jobcenter

Darf ich in Deutschland arbeiten?

Ja! Sobald Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz oder eine vorläufige Bescheinigung (“Fiktionsbescheinigung”) über Ihr Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz erhalten haben, dürfen Sie arbeiten.

Ihre Fiktionsbescheinigung und dann später Ihre Aufenthaltserlaubnis muss mit dem Eintrag “Erwerbstätigkeit erlaubt” versehen sein. Damit ist die Aufnahme einer Beschäftigung und auch die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erlaubt.

www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de

Zuständig

Jobcenter

Wo kann ich einen Integrationskurs machen?

Sie können in Syke bei verschiedenen Anbietern einen Kurs belegen:

  • BNW Syke
    Adresse: Boschstraße 7, Syke
    Telefon: 05441 9959116
    E-Mail: ramadan.nooh@bnw.de
    Zuständig: Herr Ramadan Nooh
  • ifap
    Adresse: Siemensstraße 16, Syke
    Telefon: 04242 934909
    E-Mail: verwaltung@ifap-syke.de
    Zuständig: Herr Christoph Schriever
  • VHS
    Adresse: Am Petermoor 1B, Bassum
    Telefon: 04242 9764444
    E-Mail: deutsch-lernen@vhs-diepholz.de
    Zuständig: Frau Bianca Pistol

Chatten Sie mit uns

Über diese Internetseite können Sie einen Chat mit der Stadtverwaltung führen. Die Kommunikation wird dabei automatisch übersetzt. Hierdurch kann es auch zu Unverständlichkeiten führen, weil die automatische Übersetzung nicht immer optimal funktioniert.

Mit dem Angebot soll die Verständigung möglichst einfach für alle Beteiligten ermöglicht werden.

Selbstverständlich stehen Ihnen auch alle anderen Kommunikationswege offen und Sie können auch gerne persönlich ins Rathaus kommen.

Chatsysmbol
Ist dieses Symbol unten rechts auf der Internetseite zu sehen, ist der Chat verfügbar.

Gibt es Dolmetscher in den Behörden?

Anträge bei den Behörden müssen Sie in deutscher Sprache stellen. Für viele Anträge gibt es auch Übersetzungen, die Sie zur Vorbereitung nutzen können.

Sozialamt / Meldeamt

Montags, mittwochs und donnerstags ist zu den Öffnungszeiten eine Übersetzerin (Russisch) im Rathaus anwesend.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde in Syke hat russischsprachige Mitarbeiter, die Ihnen helfen können.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an abh@diepholz.de.

Medizinischer Notdienst

Notruf für lebensbedrohliche Fälle ist die Telefonnummer 112

Notruf für medizinisch Notfälle, die nicht lebensbedrohlich sind ist die Telefonnummer 116 117

Der kinderärztliche Bereitschaftsdienst

In Leeste steht Ihnen mittwochs, freitags, am Wochenende sowie an den Feiertagen ein kinderärztlicher Bereitschaftsdienst zur Verfügung.

Mittwochs und freitags von 17-20 Uhr sowie Samstag, Sonntag und am Feiertag von 9-13 Uhr und 17-20 Uhr.

Außerhalb dieser Sprechzeiten werden Kinder selbstverständlich auch durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst mitbetreut.

Telefon: 0421 800 60 60
Adresse: Angelser Strasse 29, 28844 Leeste

Hör- und Sprachbehinderte Mitmenschen

Für hör- und sprachbehinderte Menschen in nicht lebensgefährlichen Situationen gibt es eine kostenfreie Faxnummer zur Kontaktaufnahme mit dem ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Fax: 0800 58 95 210

Zahnärztlicher Notdienst

Der diensthabende Zahnarzt kann unter der Telefonnummer 05443/929328 erfragt werden.

Apothekennotdienst

Mit dem aponet-Notdienstfinder finden Sie schnell eine Notdienstapotheke in Ihrer Nähe.
In Syke hat die Apotheke am Famila Markt von Montag bis Samstag von 8:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.

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